Verhaltenskodex
Obwohl Les Artistes keine der Fabriken besitzt, die ihre Produkte herstellen, bedeutet dies nicht, dass wir nicht für deren Betrieb verantwortlich sind. Um sicherzustellen, dass dies bis zum Ende garantiert ist, arbeiten wir nur mit Lieferanten zusammen, die sich bereit erklären, unseren Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Dieser Verhaltenskodex ist eine Klarstellung unserer ökologischen und sozialen Gerechtigkeitsanforderungen.
Die in unserem Verhaltenskodex festgelegten Anforderungen basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und den Kernkonventionen der IAO.8 Zusätzlich zum Verhaltenskodex für Künstler werden für jede Produktion von The Artists People Audits durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Umweltrichtlinien und -anforderungen der Künstler eingehalten werden.
1. DIE STELLE IST FREI GEWÄHLT
Keine Form von unfreiwilliger Arbeit oder Zwangsarbeit ist akzeptabel. Wir lehnen den Einsatz von Gefängnis oder illegaler Arbeit bei der Produktion der Künstler ab. Wanderarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie einheimische Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss alle Provisionen und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Wanderarbeitnehmern übernehmen.
2. ES GIBT KEINE DISKRIMINIERUNG IN DER BESCHÄFTIGUNG
Alle Mitarbeiter müssen mit Respekt empfangen werden. Unter keinen Umständen ist eine erniedrigende oder körperliche Bestrafung akzeptabel. Kein Mitarbeiter darf körperlichen, sexuellen, psychologischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauch ausgesetzt werden. Kein Mitarbeiter darf bei der Beschäftigung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Alter, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, Religion, politischer Meinung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Krankheit oder Behinderung diskriminiert werden.
3. VEREINIGUNGSFREIHEIT UND DAS RECHT AUF KOLLEKTIVVERHANDLUNGEN
Alle Beschäftigten haben das Recht, Vereinigungen zu gründen und/oder beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Die Künstler akzeptieren keine disziplinarischen oder diskriminierenden Maßnahmen des Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer, die sich friedlich und legal organisieren oder Vereinigungen beitreten wollen.
4. LEBENDE WAGEN
Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag in der Landessprache, in dem die Beschäftigungsbedingungen festgelegt sind. Die Löhne müssen regelmäßig und pünktlich gezahlt werden, und der Lieferant muss den Arbeitgebern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, den geltenden Industrielohn oder den in einem Tarifvertrag ausgehandelten Lohn zahlen, je nachdem, welcher höher ist.
5. DIE ARBEITSZEITEN NICHT ÜBERMÄSSIG LANG SIND
Die reguläre Arbeitszeit darf die gesetzliche Grenze nicht überschreiten und darf niemals mehr als 48 Stunden pro Woche betragen. Überstunden dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Überstunden müssen stets freiwillig geleistet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeglichen werden. Die Akkordarbeit darf nicht vom Recht auf Überstundenausgleich befreit werden. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen. Beschäftigte müssen für jede Art von bezahltem Urlaub, auf den sie gesetzlich Anspruch haben, angemessen entschädigt werden. Ein solcher Urlaub umfasst unter anderem Jahresurlaub, Mutterschafts- /Elternschaftsurlaub und Krankheitsurlaub.
6. KINDERARBEIT WIRD NICHT EINGESETZT
Es werden keine Mitarbeiter unter 18 Jahren angenommen.
7. IM NOTFALL
Der Arbeitgeber muss proaktiv arbeiten, um Unfälle zu verhindern, die einem Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Schaden zufügen. Erste-Hilfe-Ausrüstung muss verfügbar sein, und wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester gesetzlich vorgeschrieben ist, muss sie während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Die Notausgänge auf allen Stockwerken müssen deutlich markiert, gut beleuchtet und bis zum Ausgang des Gebäudes frei zugänglich sein. Die Evakuierung durch Notausgänge muss während der Arbeitszeit immer möglich sein.
8. WIR VERLANGEN AUCH, DASS UNSERE LIEFERANTEN BSCI-ZERTIFIZIERT SIND.
Der OIOS, ein gemeinsamer Verhaltenskodex, regelt Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung, einschließlich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitszeiten, Arbeitsentgelt und das Verbot von Kinderarbeit.
9. ERNÄHRUNGSSICHERHEIT UND MANGEL AN BFU
Um sicherzustellen, dass unsere Produkte den EU- und FDA-Vorschriften entsprechen, führen wir Tests durch, um die Qualität unserer Produkte und die Abwesenheit von BPA zu gewährleisten.